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Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun im Zuge der EU-weiten Rechtsangleichung auch nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Da ich eine Gewährleistung für Artikel nicht übernehmen kann akzeptieren Sie diesen Haftungsausschluss mit der Abgabe eines Gebots und stellen mich somit von jeglicher Gewährleistungspflicht frei.

 
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